Elektrische Prüfung

Elektrische Prüfung
Zu unserem Kundenservice gehört auch die Elektrische Prüfung Ihrer Schweiß- und Schneidanlagen gemäß VBG4, § 5, Abs. 1 (UVV (VBG 15). Sowie die Wiederkehrende Prüfung von Schweißstromquellen gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2 § 5).
Geprüft wird:
- Sichtprüfung
- Elektrische Prüfung
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
- Leerlaufspannung - Funktionsprüfung
Prüfung von Gebrauchsstellenvorlagen (Explosionsschutzsicherungen)
gemäß TRAC 207, Nummer 9.36, (BGV D1 §9).
Geprüft wird:
- Prüfung auf Dichtheit gegen die Atmosphäre
- Prüfung auf Sicherheit gegen Gasrücktritt
- Prüfung auf Funktion der mechanischen Nachströmsperre
- Messung des Gasdurchflusses

